Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Segelationsordnung

Segelationsordnung

, f.

Regelwerk über die Ein- und Ausfuhr von Gütern und der Beförderung von Personen im Seeverkehr
  • alß wollen i.k.m. ... daß die bey H. außgehende [scheerkerle], den zoll, nach der in druck ausgegangenen segelations-ordnung zwischen Finnland uznd Ehstland, bezahlen [sollen]
    1663 RevalStR. II 317
  • [Titel:] ihro königl. maytt. zu Schweden renovirte und verbesserte licent- und segelations-ordnung in Pommern, wornach sich schiffer und kauffleute zu richten
    1734
  • ein besonderes licent-gericht ... welches, gleich nach der publication, der bereits zum abdruck ausgegebenen neuen segelations-ordnung und licent-taxa, die etwa vorkommende confiscations-sachen und unterschleife ... abzuurtheln [hat]
    1734 Dähnert,Samml. III 168
  • die grosse oder see-licent ist ein zoll auf die zu wasser ausgehende und einkommende kauffmanns-waaren. es ist deßwegen eine seglations-ordnung ... abgefasset worden
    1773 Moser,Landeshoheit IV 714
  • jede schifslast wird im lande nach der koͤnigl. licent- und seglations-ordnung ... zu 4000 pfund gerechnet
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 71