Segelmacher, m.

(zunftgebundener) Handwerker, der mit der Herstellung von Segeln (I) beschäftigt ist
  • 4 ℔ pro uno velo H. zegelmaker
    1500 HambKämmRechn. IV 444
  • so soll es auch mit dem oͤffentlichen verkauf eines schiffes ... gehalten werden, ausser daß ... zuvor vom geschwornen schiffszimmermeister, reifschlaͤger und seegelmacher, mit zuziehung eines schiffers, ein richtiges inventarium von der schiffsgeraͤthschaft zu machen [ist]
    1727 PreußSeeR. X 56
  • die wenigen, welche in Holland oder Hamburg diese art der handlung [wallfischfang] noch beybehalten sind entweder vermoͤgende schiffs-zimmerleute oder schmiede, seiler und seegelmacher, welche, ihrer gelieferten waaren und sachen wegen, einen antheil nehmen, da denn der capitalist das fehlende zuschiesset
    1781 HistBeitrPreuß. I 143 Faksimile
  • alle saͤcke der brauer [sollen] von hiesigen meistern der gewercke der zuͤchner und seegelmacher verfertiget [seyn]
    1783 DanzigW.² 237 Faksimile
  • segelmacher: amts-meister: 3, gesellen: 1, lehrbursche: 1
    1786 Gadebusch,Staatskunde I 62 Faksimile