Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seibuch
Artikel davor:
(sehrlich)
(Sehrnis)
(sehrt)
1Sehrte
2(Sehrte)
Sehrung
Sehu
(Sehwerdene)
Sei
Seibrief
Seibuch
, n.
"Grundbuch, das die Rechte und Lasten der grossen Alpen und den Anteil jedes Berechtigten feststellt" SchweizId. IV 993
bdv.:
Alpseibuch
- doch ein jeder nit wyter noch dürer sölle zwingen mit dem zins, den die seibücher ertragen1549/64 Niedersimmental 82Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- söllen auch die bergvögt die seybuͤcher der bergen, so von uns zu lächen gand, zu beßerem bericht und underscheidt derselben dentzmahlen ohne fählen mit sich bringen1635 BernStR. VII 1 S. 201Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- für drey und dreyßig kühe freye bergrechte an der alp I. ..., welche in dem neüen seybuche ... zugeschrieben worden sind1791 InterlakenR. 674Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
Artikel danach:
Seich
Seichfluß
seicht
Seichte
Seichwasser
Seidamt
Seidbereiten
Seide
Seidefärbersche