Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seifensieder'innung

Seifensieder'innung

, f.

Vereinigung, Zunft der Seifensieder 
  • damit auch an ledern eymern desto weniger in solchen feuersnoͤthen mangel sey, so sollen nachfolgende innungen auch ledern eymer einzuschaffen ... gehalten sein, alß: eymer ... 1. die seiffensieder-innung 
    1661 VerordnAnhDessau I 81
  • wer nun die seiffensieder- und lichtzieher-innung vorbeschriebener massen nicht gewonnen, und obbemeldte pflichten und gebuͤhren nicht geleistet oder erleget hat, dem sol das seiffensieder- und lichtzieher-handwerck so wenig vor sich allein, als noch weniger mit gesellen und jungen zu treiben erlaubet seyn
    1735 CCMarch. V 2 Anh. 420
  • von der hiesigen seifensieder-innung [ist] anjetzt wieder beschwerde gefuͤhrt worden, daß, der desfalls erlassenen verbote ungeachtet, ... auslaͤndische ... seifensieder sich unterfangen, bey den unterthanen ... die vorraͤthige asche und talg .... aufzukaufen
    1802 VerordnAnhDessau II 86