Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seifenverkauf

Seifenverkauf

, m.

Handel mit Seife (I) 
  • wir wollen, damit das armuth bey dem liecht- und seiffen-verkauff zur ungebuͤhr nicht uͤbersetzet werde, daß bey den obrigkeiten in den staͤdten die liecht-zieher und seiffen-sieder den einkauff des unschlitts anzeigen
    1666 GothaLO. II 3 Tit. 44