Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seifenwerk
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Seifensiederhandwerk
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Seifensiederordnung
Seifenverkauf
Seifenwerk
, n., Seifwerk, n.
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Vorrichtung, Anlage zur Erzgewinnung durch Seifen (II), auch das zugehörige Gelände
bdv.:
Seife (II)
- syffenwerg ader malewerg1357 Wutke,SchlesBergb. I 48Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- eyn ytzlicher houbtstolle uff seyffenwergk sal haben fufftzen wer, die sal der bergkmeister ordentlichen nacheynander messen1451 QÄWGMD. V 13
- [der geschworene] bergkmeister ... hat macht unsers gnedigen hern fryhes zcu verleyen einem ydermenigklichen, der czynwergk bauwen und uffnemen wil, clofftwergk adder uff seyfenwergk, y eyne were vor czwene groschen1451 QÄWGMD. V 12
- das er daselbst bauen mochte an stellen, wo es im gefiele, auch andern verleyhen gruben stellen schörpen czechen waschwergk seyffwergk hutten huttenstete röstheusseer allerley metallen1505 Wutke,SchlesBergb. I 152Faksimile - digitalisiert im Rahmen von Czech Medieval Sources online
- iedlich metalberckwerch, seifwerch oder woschwerch1534 Wutke,SchlesBergb. II 35Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- mit vermessung der seifen-wercke aber soll es der bergmeister also halten, daß dem lehentraͤger hundert lachter lang und funfftzig lachter breit vor eine fundgrube und beyden nechsten maasen vermessen, dafuͤr auch das qvatembergeld entrichtet werde1693 Schönberg,Berginformation 31
- wenn muthungen auf seifenwerke einkommen, sollen sie von unsern bergaͤmtern gleichfalls angenommen ... werden1784 Wagner,CJMet. 351Faksimile - in Google Books
- der umfang des dem bauenden anzuweisenden feldes oder districts, worauf sich das recht des ersten finders erstreckt, ist in ermangelung besonderer provinzialgesetze ... auf flötzen oder seifenwerken, ohne unterschied des fallens, funfzig lachter ins gevierte1794 PreußALR. II 16 § 156