Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seifenzoll
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Seifenwerk
Seifenzoll
, m.
Handelsabgabe auf Seife (I), insb. auf deren Ein- oder Ausfuhr
- [eynkommen des koͤnigreichs Neaples:] vom oel vnd seiffen zoll jaͤhrlich ein hundert vnd vier tausent ducatenJ.J. Grasser, Italianische, Frantzösische und Englische Schatzkammer (Basel 1610) 651
- seifen-zoll: ... ist eine art des zolls, so von verkauff- und verfuͤhrung der seife entrichtet wird1743 Zedler 36 Sp. 1511Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)