Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seifer
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Seifensiederei
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Seifensiederin
Seifensieder'innung
Seifensiederordnung
Seifenverkauf
Seifenwerk
Seifenzoll
Seifer
, m.
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schändliche Einnahme, unrechtmäßiger Profit
- das es unrecht ist sollichen erlichen personen von eynem sollischen unschaffnen gewin, den man im latin nennet turpe lucrum und zu tutsch ein seiffer, wellen leben und des halben die verbotne spill by uch gestatten1501 Straßburg/Burger,Stadtschreiber 117
- kein bischoff sol sein begirig nach dem seiffer, dz ist so er gelt nimpt von den pfaffen vnd laßt die hůren hinder inne sitzenJ. Geiler v. Kaysersberg, Evangelia mit Ußlegung (Straßburg 1517) 212v