Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): seifnen
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Seifensiederhandwerk
Seifensiederin
Seifensieder'innung
Seifensiederordnung
Seifenverkauf
Seifenwerk
Seifenzoll
Seifer
(Seiferei)
(Seifhaus)
seifnen
, v.
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wie seifen (II)
- wenn ein pochwerck an einem wasserfluß, darinnen man seiffnet, gebauet wird, so ist der seiffner schuldig, das wasser dahin zu lassen, und erlanget das pochwerck vor dem seiffen den vorzug und gerechtigkeit1693 Schönberg,Berginformation 135