Seigerhändler, m.
Seigerhändler, m.
Person, die Seigerhandel betreibt
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das alle seigerhendler ... sich ... verpindten, das keiner von inen ... kein pfund kupfers zu N. ... nit verkaufen wolten1529 GQProvSachs. 47 S. 145
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alle seigerhändler solten dem verordneten zu F. alle ire kaufkunden anzeigen1529 GQProvSachs. 47 S. 146
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und wir seigerhendler ein yeder besunder besorgt, die kupfer mochten im in seiner gewalt mit haufen ligend bleiben, daraus dann einem gelds, die andern kupfer, so in e.g. herrschaft teglich gemacht, zu verlegen, zerrinnen mocht1531 QÄWGMD. V 111
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mit dem anschauen der proben ... soll es wie bisher mit andern saigerhändlern ... gehalten werden, und soll mit den proben auf den eislebischen geschwornen probierer stehen1561 MansfeldBergbUB. 417
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dass er von gräfentalischen saygerhäntlern vertröstung gehabt1607 ZSchwabNeuburg 54 (1941) 191