Seigerhändler, m.

Person, die Seigerhandel betreibt
  • das alle seigerhendler ... sich ... verpindten, das keiner von inen ... kein pfund kupfers zu N. ... nit verkaufen wolten
    1529 GQProvSachs. 47 S. 145
  • alle seigerhändler solten dem verordneten zu F. alle ire kaufkunden anzeigen
    1529 GQProvSachs. 47 S. 146
  • und wir seigerhendler ein yeder besunder besorgt, die kupfer mochten im in seiner gewalt mit haufen ligend bleiben, daraus dann einem gelds, die andern kupfer, so in e.g. herrschaft teglich gemacht, zu verlegen, zerrinnen mocht
    1531 QÄWGMD. V 111
  • mit dem anschauen der proben ... soll es wie bisher mit andern saigerhändlern ... gehalten werden, und soll mit den proben auf den eislebischen geschwornen probierer stehen
    1561 MansfeldBergbUB. 417
  • dass er von gräfentalischen saygerhäntlern vertröstung gehabt
    1607 ZSchwabNeuburg 54 (1941) 191