Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilfahrer
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, m.
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wie Seilflieger
- daß hinfuͤrters keinem der obbemelten komoͤdianten, gauckler, sailfahrer, tanzer und dergleichen heillosen gesindel seine gaucklerey und uͤppige spiele zu treiben gestattet ... werden1608 KurpfSamml. IV 544Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- P. von S. und B.S., comedianten und sailfarer, soll man abweisen1620 MittNürnberg 13 (1899) 141
- dieses jahr war ein seilfahrer hier, spannete ein seil vom spitaler thurn in eine scheuren hinein vnd fuhr darob herab1660 MemmingenChr. 111
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