Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilfahrer

Seilfahrer

, m.

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wie Seilflieger 
  • daß hinfuͤrters keinem der obbemelten komoͤdianten, gauckler, sailfahrer, tanzer und dergleichen heillosen gesindel seine gaucklerey und uͤppige spiele zu treiben gestattet ... werden
    1608 KurpfSamml. IV 544
  • P. von S. und B.S., comedianten und sailfarer, soll man abweisen
    1620 MittNürnberg 13 (1899) 141
  • dieses jahr war ein seilfahrer hier, spannete ein seil vom spitaler thurn in eine scheuren hinein vnd fuhr darob herab
    1660 MemmingenChr. 111
unter Ausschluss der Schreibform(en):