Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilflieger
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, m.
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Artist, der am (von einem Turm) gespannten Seil (I) hinuntergleitet; ähnlich dem Hexenflug zT. als Schwarzkunst angesehen
bdv.:
Seilfahrer,
Seilführer
Sachhinweis: K. Kröll, Jahrmarktskünste, in: U. Benzenhöfer (Hg.), Heilkunde und Krankheitserfahrung (Tübingen 1992) 178
- vnholden, loßleger, gifftkoͤche, ... leinentaͤntzer, seilflieger vnd teuffelsbulen ... diß seynd die gemeinen namen deren, so alle vnder dem woͤrtlein zaͤuberer begriffen1613 Praetorius,Zauberei 53Faksimile (ca. 408 KB)
- [S.D., der] seilflieger [bittet] seine von gott bescherte und vieler länder erfahrene und geübte kunst, uf dem seyl über wasser zu fliegen [präsentieren zu dürfen]1667 Senn,MusikInnsbruck 282
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