Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seilflieger

Seilflieger

, m.

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Artist, der am (von einem Turm) gespannten Seil (I) hinuntergleitet; ähnlich dem Hexenflug zT. als Schwarzkunst angesehen
Sachhinweis: K. Kröll, Jahrmarktskünste, in: U. Benzenhöfer (Hg.), Heilkunde und Krankheitserfahrung (Tübingen 1992) 178
  • vnholden, loßleger, gifftkoͤche, ... leinentaͤntzer, seilflieger vnd teuffelsbulen ... diß seynd die gemeinen namen deren, so alle vnder dem woͤrtlein zaͤuberer begriffen
    1613 Praetorius,Zauberei 53
  • [S.D., der] seilflieger [bittet] seine von gott bescherte und vieler länder erfahrene und geübte kunst, uf dem seyl über wasser zu fliegen [präsentieren zu dürfen]
    1667 Senn,MusikInnsbruck 282
unter Ausschluss der Schreibform(en):