Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitlingslinie

Seitlingslinie

, f.

wie Seitenlinie 
  • [Übschr.:] von erbschafften der seitlings verwandten, das ist, wie die jenige, welche dem verstorbenen in der seitlings- oder zwerchlini verwandt, einander erben
    NassauLO. 1616 S. 127