Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitlingslinie
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Seitenverwandtnis
Seitenweg
Seitenwehr
(seitfällig)
Seitfrisching
seithalb
Seithalbende
seitlich
Seitling
seitlings
Seitlingslinie
, f.
wie Seitenlinie
- [Übschr.:] von erbschafften der seitlings verwandten, das ist, wie die jenige, welche dem verstorbenen in der seitlings- oder zwerchlini verwandt, einander erbenNassauLO. 1616 S. 127