Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Seitlingsverwandte

Seitlingsverwandte

, m.

wie Seitenverwandter 
  • [Übschr.:] von erb-folge der seytlings-verwandten 
    1577/83 LünebRef. 729
  • daß meine auf P. belegene ländereyen meine sämmtliche seitlings-verwandten so fort und von nun an sich zueignen und unter sich vertheilen
    1754 HusumStiftungsb. 27