Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sekretieren

sekretieren

, v.

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ein Sekretsiegel aufdrücken, anheften; zur Beglaubigung eines Schriftstücks
  • haben wir [Friedrich III.] ... inen [Krems und Stein] ... mit rotem wax zu siglen und secretiren ... erlaubt
    1463 Hauptmann,Wappenr. 504
  • die kanzellisten ... haben genaue acht darauf zu geben, daß diejenige königliche rescripte und verordnungen, welche ex officio abgehen oder vor die interessenten secretiret werden müssen, denselben nicht in die hände gerathen noch auch an diejenige ausgeliefert werden, welche aus deren supprimirung einen unzulässigen vortheil ziehen könnten, sondern die sachen, so extradiret werden, es sei in civilibus oder criminalibus, müssen demjenigen theile, dem sie zugehören, und nicht dem gegentheile ... abgegeben werden
    1750 ActaBoruss.BehO. VIII 695
unter Ausschluss der Schreibform(en):