Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbbotenschied

Selbbotenschied

, f., m.?

selbbotene Grenzbegehung und -festsetzung
  • die deputirte undergänger [sollen] verbunden sein, jedes jahr ... ordinarie zwo selbotten-schied, alß die eine im frühling und die andere zu herbstzeit zu führen und zu halten
    1597 HohenloheDorfO. 435 [ebd.ö.]