Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbbotenschied
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Selbbotengericht
Selbbotengerichtsordnung
Selbbotenschied
, f., m.?
selbbotene Grenzbegehung und -festsetzung
vgl.
Schied (IV)
- die deputirte undergänger [sollen] verbunden sein, jedes jahr ... ordinarie zwo selbotten-schied, alß die eine im frühling und die andere zu herbstzeit zu führen und zu halten1597 HohenloheDorfO. 435 [ebd.ö.]