Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbsgebrauchung
Artikel davor:
(Selbsachwalt)
Selbscholl
Selbschollschaft
Selbschollungweise
Selbschollweise
Selbschoß
Selbschuldigkeit
selbschuldiglich
Selbschuldschaft
selbsechst
Selbsgebrauchung
, f.
persönlicher Gebrauch
bdv.:
Selbstgebrauch
- der aigenherr mag auch dann, zumal mit solchem erb mit verleichung anderer oder selbs-gebrauchung handelen seins nutzs und gefallens one widersprechen des erbman1521 WindsheimRef. 117