Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbsgebrauchung

Selbsgebrauchung

, f.

persönlicher Gebrauch
  • der aigenherr mag auch dann, zumal mit solchem erb mit verleichung anderer oder selbs-gebrauchung handelen seins nutzs und gefallens one widersprechen des erbman
    1521 WindsheimRef. 117