Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbshaltung
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Selbschuldigkeit
selbschuldiglich
Selbschuldschaft
selbsechst
Selbsgebrauchung
Selbsgedingbot
Selbsgeldschuldner
Selbsgeltner
selbsgewachsen
(Selbsgut)
Selbshaltung
, f.
eigene Einhaltung (hier: von Gesetzen)
- vom gewalt, freiheyt vnd ampt eines roͤmischen keysers oder koͤnigs in auffrichtung, handthabung vnd selbshaltung der gesatz1553 Gobler,StatB. 2rVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit