Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbshaltung

Selbshaltung

, f.

eigene Einhaltung (hier: von Gesetzen)
  • vom gewalt, freiheyt vnd ampt eines roͤmischen keysers oder koͤnigs in auffrichtung, handthabung vnd selbshaltung der gesatz
    1553 Gobler,StatB. 2r