Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstauszählung

Selbstauszählung

, f.

eigenständiges Abzählen und Aussondern; hier des Getreidezehnten durch zehntpflichtige Bauern
  • die garben ... soll auch keiner selbst auszählen, ... daferne aber ungewitter vorhanden ... wäre auf solchen fall die selbstauszählung zuzulassen
    1634 BlWürtKG. 13 (1909) 179