Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstbekenntnis

Selbstbekenntnis

, n., f.

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selbst abgelegtes Geständnis iU. zu einer Zeugenaussage
  • das er, hofprofos, zum theil seiner selbst-bekandtnus, und theils der verhoͤrten persohnen aussag nach, von vilen ... articuln nit unschuldig
    1570 Moser,StaatsR. 45 S. 461
  • weiln er [verstrickter] durch selbst-bekändtnuss nach besage der rechten vnd peinlicher halssgerichts-ordnung ... zu bestraffen
    1632 HexprozKöbbingCoesfeld 88