Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstbelieben

Selbstbelieben

, n.

eigenes Ermessen
  • dahingegen jeder ... stand den seinigen ... nach selbst-belieben durch einen privat-commissarium ... die nothduͤrfftige unterhaltung kan reichen ... lassen
    1674 Moser,StaatsR. 30 S. 197