Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstbewilligung
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, f.
persönliche Zustimmung
- [da] die sachen also geschaffen, das sie in der güte nicht haben können entschieden werden, als habe ich beide teil mit irer selbstbewilligunge zu rechte vorfasset, wie folget1572 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 571Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg