Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstbewilligung

Selbstbewilligung

, f.

persönliche Zustimmung
  • [da] die sachen also geschaffen, das sie in der güte nicht haben können entschieden werden, als habe ich beide teil mit irer selbstbewilligunge zu rechte vorfasset, wie folget
    1572 Anhalt/Sehling,EvKO. I 2 S. 571