Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selbstig
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Selbstgesinde
Selbstgewalt
Selbstgläubiger
Selbstgrund
Selbstgut
selbsthalb
Selbsthauptschuldner
Selbsthilfe
Selbstholde
Selbstholz
selbstig
, adj.
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I
persönlich, eigen(ständig)
- nach selbstiger aussage gedachten burgers [seye] ein solches ... wider herkommens1698 Faber,Staatskanzlei III 185
- auferlegte selbstige huͤlfe und rettungs-mittel1754 Faber,Staatskanzlei 106 S. 13
- daß niemand ... gegen die hoͤchste verordnungen durch selbstige austheilung seines almosens sich verfehlen werde1791 KurpfSamml. V 622Faksimile - in Google Books
II
abgesondert, isoliert