Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selbstig

selbstig

, adj.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:

I persönlich, eigen(ständig)
  • nach selbstiger aussage gedachten burgers [seye] ein solches ... wider herkommens
    1698 Faber,Staatskanzlei III 185
  • auferlegte selbstige huͤlfe und rettungs-mittel
    1754 Faber,Staatskanzlei 106 S. 13
  • daß niemand ... gegen die hoͤchste verordnungen durch selbstige austheilung seines almosens sich verfehlen werde
    1791 KurpfSamml. V 622
II abgesondert, isoliert
  • ist nun aber ein vich eintweders durch so langes ligen oder selbstiges umbstehen, item durch erkantnus der besichtiger schintermeßig
    18. Jh. (Hs.) Salzburg/ÖW. I 178
unter Ausschluss der Schreibform(en):