Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstpfändung
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Selbstpfändung
, f., (Selbpfändung), f.
I
durch den Gläubiger selbst vorgenommene Pfändung (I); auch als widerrechtliche eigenmächtige Pfandnahme
vgl.
Selbverpfänden
- [Klage über] tovinge und sulpandinge und stupe, de se den unsen dar sulvest geboden hebben1418 LivlUB. I5 Sp. 331
- off we were in demme vorscrevenen gogerichte ... de sulffpendinge dede ... weme dat tho richten gebore1504 WestfLR. 201Faksimile (ca. 61 KB)
- soviel die stift, laudemien und andere grund-herrliche forderungen betrift, greift zwar die selbstpfaͤndung platz, es soll aber das abgenommene pfand alsogleich zum land-gericht gebracht, alldort geschaͤtzt, verkauft ... werden1756 CMax. IV 7 § 28Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- um eingelegte gatter- und andere derley gilt, auch was von vorgelehnten saam- und speiß-getreid, oder sonst ex debito herruͤhrt, ist die selbstpfaͤndung niemal vorzunehmen, sondern das recht ... viâ ordinariâ zu suchen1756 CMax. IV 7 § 28Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- selbst-pfaͤndung: ... eigenmaͤchtige pfaͤndungen [soll man selbst] ... in casu periculi nur soweit dulden, daß das abgenommene pfand gedachter obrigkeit alsogleich eingehaͤndiget werde1772 Wagner,Civilbeamte II 165Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ist unser probstgericht ... befugt, hierüber [rückständige geld- und natural forderungen] die execution oder selbstpfandung ... vorzunehmen1782 OÖsterr./ÖW. XII 118
II
Selbstverpflichtung zur Ablösung einer fremden Pfandsumme
- haben wir [Bauern] uns bey der ... königlichen reluitions-kommission in unterthänigkeit angemeldet weil der pfand-kontrakt ... sich änderte über dieser dorfschafft königlichen anteils, und haben wir aus wahrer not gedrungen uns zur selbstpfändung anerboten1766 Fuchs,Untergang d. Bauernst. 283Faksimile - in Google Books