Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): selbstpflichtig
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Selbstpfändung
selbstpflichtig
, adj.
persönlich zu einer Leistung verpflichtet
- wär es auch, dass wir selbst pflichtig wurden, darumb möchten sie uns pfänden1419 (ed. 1739) Senckenb.,Sel. V 584