Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstrichteramt

Selbstrichteramt

, n.

höchstpersönliche Gerichtshoheit, gerichtliche Zuständigkeit
  • wurde ... beschlossen, an den hertzog zu Wuͤrtenberg dieser [klage] wegen zu schreiben, daß derselbe ... das selbst-richter-amt bey seit stellen moͤge, weil sich der D.L.G. ebenfalls zu gleich und recht erbiethe
    1650 J.G.v. Meiern, Acta Pacis Executionis Publica II (Hannover 1737) 794
  • das allerhoͤchste selbst-richter-amt des kaͤysers erstrecket sich auf der fuͤrsten leib, ehre, lehen
    1757 Harpprecht,StArch. I 85