Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstschirmung
Artikel davor:
Selbstprinzipalin
Selbstrache
Selbstrecht
Selbstrede
selbstredend
Selbstrichter
Selbstrichteramt
1Selbstsache
2Selbstsache
Selbstsacher
Selbstschirmung
, f.
eigene Schirmung (II)
vgl.
Selbstschutz
- ain erb ist dem andern der zuerthailten güeter halber, so die ... nach beschechner thailung im rechten ansprüchig wurden ... gwëerschaft zu laisten ... schuldig, si hetten sich dan der selbst-schermbung ieder seins thails oder samentlich eines andern ... verglichen1599 NÖLREntw. IV 14 § 16