Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstschuld

Selbstschuld

, f., Selbschuld, f.

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Leistungsverpflichtung als Selbstschuldner (I) 
  • zu rechter vrkund so hab ich ... vnnser eigin insiegele an den brieff gehenckt, vnd zubewisen der gemeltn burgschafft vnd selbschuld 
    1547 Hahn,Coll. II 626
  • [dass] buͤrgermeister vnd rath ... vnser [Graf] buͤrgen vnd mitschuldner worden seint ... da gereden und versprechen wir ... daß wir die obgemelten buͤrgermeister ... solcher buͤrgschafft vnd selbschuldt on allen jren kosten vnnd schaden guͤtlich ledigen, loͤsen vnd schadtloß halten woͤllen
    1568 Zwengel 196v
  • ob dann auch wol ein weibsperson in causa ciuili nicht zu incarceriren, dannoch so sie dieses certioriret, vnd gleichwol hieruͤber sich wissentlich zu personlichem arest oder gehorsam vorschrieben oder bestendig zugesaget, so were sie es auch zu halten schuldig, wann es wegen jrer eigenen selbstschulde geschehen
    1572 KursächsKonst. II 21
  • die uebernahme einer verbindlichkeit als selbstschuld 
    1807 Rabe,PreußG. IX 25
unter Ausschluss der Schreibform(en):