Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selbstverbrennung
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, f.
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Selbstmord durch Verbrennen des eigenen Körpers
- sich selbst in seinem schiff verbrennen, zu dem ende, daß man seinem feind schaden zufuͤge, [bleibt] eine unerlaubte und strafwuͤrdige mordthat ... demnach streitet eine solche selbstverbrennung wieder die warhafte tugendA. Klingler, Von dem Greuel des Selbst-Mords (Zürich 1691) 41 [ebd.ö.]