Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sellerei

Sellerei

, f.

Verkaufsstätte; hier: wie Salzfaktorei 
  • [wiederholter Befehl,] des ungebuͤhrlich angemasseten fremden saltzsellens, saltz-einfuͤhrens und saltz-parthierens sich durchaus zu enthalten und alle das beduͤrfftige saltz ... aus unsern saltz-factoreyen und sellereyen [zuholen]
    1679 CCMarch. IV 2 Sp. 31
  • [die salz-inspectores sollen nachsehen,] ob die gesetzte quantitaͤt von denen sellereyen gehohlet worden
    1765 HistBeitrPreuß. I 28
unter Ausschluss der Schreibform(en):