Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sellerei
Sellerei
, f.
Verkaufsstätte; hier: wie Salzfaktorei
- [wiederholter Befehl,] des ungebuͤhrlich angemasseten fremden saltzsellens, saltz-einfuͤhrens und saltz-parthierens sich durchaus zu enthalten und alle das beduͤrfftige saltz ... aus unsern saltz-factoreyen und sellereyen [zuholen]1679 CCMarch. IV 2 Sp. 31Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- [die salz-inspectores sollen nachsehen,] ob die gesetzte quantitaͤt von denen sellereyen gehohlet worden1765 HistBeitrPreuß. I 28Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)