Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Selltag

Selltag

, m.

Verkaufs-, Ausschanktag
  • jeder brawer soll vf seinen seltagk ein zeichen ausstecken, vnd zur rechten zeit biß um neun vhr vf den abend bier wegk messen
    1593 NMittThürSächs. 4, 4 (1839) 79
unter Ausschluss der Schreibform(en):