Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senatstube

Senatstube

, f.


I Versammlungsraum eines 1Senats (I) 
  • in der senats-stube lies sich der koͤnig ... auf dem thron nieder, die senatoren aber nahmen ... ihre gewoͤhnlichen stellen ein
    A.L. Imhof, Neu-eröffneter Historischer Bilder-Saal XIV (Nürnberg 1765) 720
II Sitzungszimmer eines 1Senats (II) 
  • die senat-stuben [im Wetzlarer cameral-haus] sind vilmehr cammern, speluncken- und arrestanten-zimmer aͤhnlich
    Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 809
  • die protocolla caussarum, welche von den lesern auf einen besondern tisch gelegt worden, [wurden] von den assessoren in die senatsstuben getragen, und daselbst die bescheide abgefasset
    1785 Brandis,RKG. 93
III Sitzungsraum eines 1Senats (III) 
  • daß solches dem senat eingeliefertes geldt in eine absonderliche neben der senatstuben stehende truhen ... gelegt werde
    1672 HeidelbUnivStat. 257
  • statuta in feuers nöthen, welche ... in der senatstuben ... vorgehalten werden sollen
    1672 HeidelbUnivStat. 281
  • [Inauguration der Universität Kiel:] um 8 uhr giengen die herren professores aus ihrer senat-stube ... nach dem schlosse zu, und die herren studiosi ... folgeten ihnen dahin nach
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 1349