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Send
, m., n., f.I ein kirchliches Gericht, urspr. vom Bischof anlässlich der turnusmäßigen Visitation über die Gläubigen eines Pfarrbezirks abgehalten, dann durch einen vom Bischof entsandten Sendherrn (I); das idR. mit (oft sieben) Sendschöffen besetzte Gericht urteilt über (von den Sendrügern gerügte I) Sendbrüche (I) im Beisein der gesamten Pfarrgemeinde; seit dem SpätMA. und insb. seit der Reformation (III) zT. in weltl. Händen, mit geändertem Sendrecht (I) und oft anderer Zuständigkeit; meton. die Gerichtsbarkeit
II Sitzung, Sitzungstermin, -dauer eines Sends (I), ua. als Termin für Abgaben (Sendgeld) und Dienste; während des (bis dreimal jährlichen) Sends findet zT. ein Markt (I) statt
IV Synode; Reichsversammlung, Reichstag
Sendamt
, n.sendbar
, adj., semper, adj.I (nach Stand und Herkunft) zum Amt des Sendschöffen befähigt (und verpflichtet), ritterbürtig; auch: als Sendschöffe fungierend
sendbarfrei
, adj., semperfrei, adj.I wie sendbar (I)
II dem Fürsten- oder Freiherrenstand angehörig, hochfrei, garfrei; auch als Adelstitel zur Hervorhebung der Reichsfreiheit (I)
Sendbarkeit
, f.sendbarer (I) Mann
Sendbaum
, m.Sendbesitzung
, f.1Sendbote
, m.I (herrschaftlicher, offizieller) Abgesandter, Gesandter, Unterhändler, Machtbote (II)
II Vertreter einer Prozesspartei vor Gericht, Scheinbote (II)
2Sendbote
, m.sendboten
, v.Sendbotschaft
, f.1Sendbrief
, m.2(Sendbrief)
, m.sendbriefweise
, adv.Sendbrüche
, m., f., Sendbrüchte, f.II Bußgeld für Sendbrüche (I); auch die Einkünfte daraus
Sendbuch
, f., n.I Sammlung der Beschlüsse eines Sends (IV)
Senddechant
, m., Senddekan, m.(Sendding)
, n.Sende
, f.Sendegut
, n.(Sendei)
, f.Send'eid
, m.1senden
, v.I etw. versenden, zuschicken, übermitteln, überbringen lassen, zukommen lassen
II jn. (mit einem Auftrag, zu jm./etw.) schicken
III zu/nach jm. senden jm. (eine Mitteilung, zB. Vorladung) zukommen lassen, auch: jn. holen lassen
2senden
, v.1Sender
, m.2Sender
, m.I wie Sendschöffe
II wie Sendherr (I)
Senderamt
, n.Senderbrief
, m.Sendereid
, m.Senderstuhl
, m.Senderweistum
, n., m.Sende've
, n., eigentlich Sendevieh, n.(Sendewein)
, m.Sendfällige
, m.Sendfisch
, m.sendfrei
, adj.(Sendfriede)
, m.Sendgeding
, n.Sendgeld
, n.Sendgericht
, n.Sendgerichtsbote
, m.Sendgerichtstag
, m.Sendhafer
, m.Sendhaltung
, f.Sendheller
, m.Sendherr
, m.I (idR. vom Bischof eingesetzter und diesen vertretender) Vorsitzender eines Sends (I), häufig ein Archidiakon,Sendpropst, Senddechant oder Sendpriester; auch mit der Kirchenvisitation und der Einziehung von Abgaben (Sendgeld) betraut
Sendkommissarius
, m.Sendkorn
, m.Sendkorngeld
, n.Sendkost
, f.sendlich
, adj.II dem Sendrecht (I) gemäß
Sendlose
, f.Sendmann
, m., pl. auch Sendleutesendmäßig
, adj.I wie sendbar (I)
II einer sendbaren (I) Person zukommend, vorbehalten
Sendpfaffe
, m.Sendpfennig
, m.Sendpflichte
, m.sendpflichtig
, adj.Sendpriester
, m.Sendpropst
, m.Sendrat
, m.Sendrecht
, n.I für einen Send (I) geltendes (Verfahrens-)Recht bzw. eine Regelung darüber; auch allg. Kirchenrecht
Sendrichter
, m.sendrügbar
, adj.1Sendrüge
, f.I durch einen Sendrüger erfolgende förmliche Anzeige, Rüge (I) vor dem Send (I); auch das Rügeverfahren
II wie Sendbrüche (I)
III wie Sendbrüche (II)
Sendrüger
, m., (Sendrüge), m.Sendsache
, f.(Sendschein)
, m.(Sendschleißene)
, f.Sendschöffe
, m.Sendschöffeneid
, m.Sendschöffenrat
, m.Amt, Stellung eines Sendschöffen
wie Sendweistum
Sendschreiben
, n.Sendschreiber
, m.Sendsimmer
, n.(Sendsitzung)
, f.Sendspruch
, m.(Sendstall)
, m.sendstrafbar
, adj.Sendstrafe
, f.Sendstuhl
, m.Sendtag
, m.Sendung
, f.I va. von Waren: Versenden, Lieferung; auch die Ware selbst
II von Personen: Entsendung, Auftrag, Mission; auch die Kosten dafür
III Gabe, Zuwendung, Geschenk
(Sendurkunde)
, f.Sendweistum
, n.Sendzeit
, f.Sendzeuge
, m.Sindlehen
, n., Sendlehen, n.Artikel danach:
Sindmann
Sindpferd
(Sinfrô)
Singbruder
Sin'geführe
singen
Singer
Singergesellschaft
Singeß