Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senderbrief

Senderbrief

, m.

wie 2Sendbrief 
  • mit dem ruigen und pfenden, schaden-besehung, erkenntnuß und kherungh, auch andern gerechtigkeiten, solle es ... gehalten werden, wie es ... der senderbrief außweiset
    1574 ZGO. 1 (1850) 450