Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sendereid

Sendereid

, m.

wie Sendeid 
  • drey erbare personen ..., aus welchen er [Vikar] als dan einen zu erwehlen hat, welcher ... nach beschehenen dreyen proclamationen alsobald den siehner eydt zu schweren schuldig [ist]
    1696 LuxembW.(Majerus) I 535