Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sendfisch

Sendfisch

, m.

Fisch als Abgabe, wohl zur Finanzierung des Sends (I) 
  • daß eins jeden zunftgesellen gesindt, so zu dem hochwirdigen sacrament gangen und sich des wassers gebrauchen, sendtfisch zu geben schuldig sein soll
    1527 UFrkFischerei. 269