Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sendgeding

Sendgeding

, n.

wie Send (I) 
  • dass kein kartenspiel ... zumal während des gottesdienstes getrieben wird; strafmässige sind ... in dem sendgeding zu verurteilen
    1710 Sieg/Koeniger,SendQ. 65
  • strafmässige sind ... in dem sendgeding zu verurteilen
    1710 Sieg/Koeniger,SendQ. 65
unter Ausschluss der Schreibform(en):