Sendherr, m.
Sendherr, m.
(idR. vom Bischof eingesetzter und diesen vertretender) Vorsitzender eines Sends (I), häufig ein Archidiakon,Sendpropst, Senddechant oder Sendpriester; auch mit der Kirchenvisitation und der Einziehung von Abgaben (Sendgeld) betraut