Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): sendstrafbar

sendstrafbar

, adj.

mit einer Sendstrafe zu belegen
  • solle auf sontag judica aus jedem haus das haupt erscheinen, umb anzuhören ire und der kirchen gerechtigkeit und was sendstrafbar, helfen strafen
    1643 Niederrhein/Koeniger,SendQ. 30