Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senioratgefälle
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Sengleinhamen
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Senioratamt
Senioratgefälle
, n.
I
einem Senior (I) aufgrund seines Seniorats (I) zustehende Einkünfte; auch die hierfür zu leistenden Abgaben
- alldiweil man jetzo die seniorat-gefälle und andere termine gesetzet, dass dann ... die erben des nach johannis absterbenden senioris ... den folgenden johannis-termin ... zu geniessen haben sollen1669 Schulze,Hausg. I 58
- des fuͤrstl. hauses Coͤthen ... einkuͤnfte von den seniorat-gefaͤllen1752 Hempel,StaatsLex. IV 167
II
regelmäßige Einkünfte eines Seniors (II); auch die hierfür zu leistenden Abgaben
- auf welchem fall die ... überlassene respective seniorat-gefælle ... wieder heimfallen sollen1652 Westphalen,Mon. IV 1217Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- bey sterbefaͤllen der canonicorum: ... war der verstorbene ein senior integratus, so werden diese erben-gelder von den uͤberlebenden senioren bezahlt, welche des verstorbenen seniorat-gefaͤlle 2 jahre lang nach dessen tode beziehen1804 Lohmann,HambRatschlüsse I 29