Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senioratgefälle

Senioratgefälle

, n.


I einem Senior (I) aufgrund seines Seniorats (I) zustehende Einkünfte; auch die hierfür zu leistenden Abgaben
  • alldiweil man jetzo die seniorat-gefälle und andere termine gesetzet, dass dann ... die erben des nach johannis absterbenden senioris ... den folgenden johannis-termin ... zu geniessen haben sollen
    1669 Schulze,Hausg. I 58
  • des fuͤrstl. hauses Coͤthen ... einkuͤnfte von den seniorat-gefaͤllen 
    1752 Hempel,StaatsLex. IV 167
II regelmäßige Einkünfte eines Seniors (II); auch die hierfür zu leistenden Abgaben
  • auf welchem fall die ... überlassene respective seniorat-gefælle ... wieder heimfallen sollen
    1652 Westphalen,Mon. IV 1217
  • bey sterbefaͤllen der canonicorum: ... war der verstorbene ein senior integratus, so werden diese erben-gelder von den uͤberlebenden senioren bezahlt, welche des verstorbenen seniorat-gefaͤlle 2 jahre lang nach dessen tode beziehen
    1804 Lohmann,HambRatschlüsse I 29