Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senioratgut

Senioratgut

, n.

Grundstück, Besitzung, die zu einem Seniorat (II) gehört
  • [damit] man untrüglich wissen könne, was an gebäuden und inventarien auf denen verkaufften seniorat-güthern dem feudo zugehöre
    1669 Schulze,Hausg. I 54
  • die landguͤter sind ... nach ihrer bestimmung majorats- seniorats- und fideicommiß-guͤter 
    1758 v.Justi,Staatsw. I 529
  • so bezahlen auch die senioratguͤter nur die haͤlfte der erbsteuer
    1780 SteirEinl. 200