Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senklerinnung

Senklerinnung

, f.

Zunft der Senkler 
  • saͤmtliche verwandte der ... senckler-innung ... [haben] sich unterthaͤnigst beschwehret, daß ... umherwohnende auslaͤndische als einheimische kauffleute [die thier-felle aufkaufften]
    1695 CCMagdeb. III 448