Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Senntum
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sennten
Sennterin
Senntum
, n.
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I
Sennerei, Alm-, Sennwirtschaft; auch: Gemeinschaft, Genossenschaft der Viehbesitzer einer Sennte, die gemeinsam einen Senn bestellen
- das ... in der obgenanten alpp ... nitt mer denn ain senttum sin sol und alle die, die in der obgenanten alpp recht haben und hinfür gewinnent, ... sont all ze sammen in ain senntum setzen1456 VorarlbAgrU. 67
- das nit mer dann zwen kessell und zway senntum in der alpp sin ... und das och baid senntum ir vych dehains vor dem andern zu weg an die waid triben, sondern uff ain andern verziehen und warten, bis das vych ... gemolckhen ist, damit es allenthalben mit ain andern zu weg gange1534 VorarlbAgrU. 136f.
- dise stier sollen zugleich winterszeiten zu den oxneten küeen hergelichen und gebraucht, .... dann von ainem stier aus dem sennthum oder gemain zwen gulden erstattet ... werden1641 Tirol/ÖW. III 203Faksimile (ca. 46 KB)
- wann dann ... mehrere gemeiner ... in einem stafel mehr als dreißig kühe bergen oder deren milch von einem solch höcheren sentum zusammen käsen ..., dieselben [sollen] ... dem zugrechten deren von zehen und darunter ... unterwürfig seyn1770 SaanenLschStat. 424Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- solle ... abgestelt seyn, güther oder matten mit großem senntum zu äzen, um käswaar zum ausverkauf zu machen, weilen dardurch der nötige unterhalt des veichs für den winter sehr verschmäleret wird1787 SaanenLschStat. 435Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die alprechnungen der gemeinschaftlichen sennthuͤmerSammler 2 (1806) 26
- bauren aus dem kanton Schwyz mietheten 1804 ganze sennthuͤmer im ToggenburgSammler 2 (1806) 257
- ersatz, den der eigenthuͤhmer einer solchen [kranken] kuh dem sennthum geben muß1812 Stalder II 468
- [Verbot] ohne anfrage und erhaltener bewilligung des betreffenden sennthums irgend eine kuhe ... zu verbständenoJ. Tirol/ÖW. III 277Faksimile (ca. 48 KB)
II
zu einer Sennwirtschaft gehörende Viehherde
bdv.:
Sennte
- etliche landleüte ... erfrechen [sich], ... ganze sentum ..., ohne sich umb die bewilligung bey dem obman ... anzumelden, ins land zu führen1771 Niedersimmental 189Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- die benuzung der bergen mit größer- und kleinerem sennthum [bleibet] während dem ... üblichen termin von 12 bis 13 wochen ... zugelaßen1786 SaanenLschStat. 432Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
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