Sensarie, f.

I Tätigkeit eines Sensals
  • soll niemand ... sich der senzarie undt mäckeley gebrauchen, er sey dann von den verordneten kaufmannß-eltisten dazu vorgestellet
    1670 ZSchles. 33 (1899) 383
II Entlohnung eines Sensals, Courtage
  • maͤckler-lohn, senseria, ... courtagie, ist dasjenige, was ein maͤckler fuͤr seine muͤhwaltung, daß er diesen und jenen kauff oder wechsel geschlossen, bekommt, und traͤgt gemeiniglich 1 vor 1000, welches er von jeden contrahenten erhaͤlt
    1739 Zedler XIX 158 Faksimile
  • bey nicht honorirtem wechselbriefe kan man einen ruͤckwechsel auf den trassanten fertigen, der dann protestkosten, porto, senserey, provision und agio zu bezahlen hat
    1785 Fischer,KamPolR. III 244 Faksimile
  • courtage oder sensarie ist die belohnung, welche auf großen handelsplaͤtzen oͤffentlich bestellte maͤckler oder sensale fuͤr die betreibung des wechselgeschaͤfts erhalten
    1801 RepRecht VI 68 Faksimile