Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sensenfaktorei

Sensenfaktorei

, f.

Handelsniederlassung eines Sensenfaktors 
  • dagegen sein ifg. nochmals des gn. erbiettens, sich darauf geklagter gravaminum, sonderlich der eisen-, sichel- und segesenfactoreien halben ... zu resolvieren
    1607 WürtLTA.2 II 690
unter Ausschluss der Schreibform(en):