Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sensenschläger

Sensenschläger

, m.

wie Sensenschmied 
  • von den messerschmieden, schwerdfegern vnd sensen schleger, die soͤllen dem rathe schweren gehorsam vnd behuͤlfflich zu sein, zu aller gerechtigkeit, gleich andern handwercken, vnd das sie rechtfertig werck machen wollen
    1408 (ed. 1574) Ekhardi,MagdebR. VIII 24, 1