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1Seß

, m., n., Sesse, m., f., (Seße), f.
I Sitz, Stuhl, Thron; auch allg. (bevorrechtigte) Stelle, Platz
II Abtritt, Abort
III befestigte Wohnstätte, Burg, ritterlicher Familiensitz, Prinzipalseß 
IV Wohnung; Niederlassung, Aufenthalt an einem Ort, auch als Recht bzw. Lehenspflicht
V Belagerung
VI Besitz, Innehabung
VII ein Landmaß

2Seß

, m.
Sitzung, Versammlung, Zusammenkunft

seßbar

, adj.
wie seßhaft (I) 
(Leistung von) Pfand, Bürgschaft
das Recht, eine 1Seß (II) am Stadtgraben zu unterhalten bzw. Abwässer in ihn einzuleiten

Seßgut

, n.
bäuerliches Lehnsgut einer best. Größe

seßhaft

, adj., adv.
I (an einem Ort) ansässig, wohnhaft, niedergelassen; offen zu II 
  • 1 in einem Haus, auf einem Hof
  • 2 in der Stadt, im Dorf, auf dem Land
  • 3 in einem Gerichts-, Verwaltungs- oder Amtsbezirk, Kirchspiel uä.
II im eigenen Haushalt wohnend; mit eigenem Grund und Boden ansässig
III (an einem Ort) einen Amtssitz habend
IV hinter/unter jm. seßhaft sein js. Untertan, Lehnmann sein, unter js. 1Schutz (II) gestellt sein
V zur Belagerung zugänglich, geeignet

seßhaftig

, adj., adv.
III hinter/unter jm. seßhaftig sein js. Untertan, Lehnmann sein, unter js. 1Schutz (II) gestellt sein
als persönlicher Wohnsitz dienendes Haus; auch: (elterliches) Stammhaus

Seßhof

, m.
wie Seßgut 
(urspr. mit Residenzpflicht verbundenes) Lehen, das für best. Dienste, insb. Verteidigung und Wache zB. auf einem 1Seß (III), verliehen wird; auch: dem Lehnsmann für seine Dienste mit der Auflage zur Wiederanlage (in Mühlen uä.) gegebenes Geld
für Seßlehen geltendes Recht

Seßler

, m.
wie Sedler 

Seßmann

, m., Seßleute, pl.
I Inhaber eines Seßlehens, Burgmann (II) 
II Stadtbewohner ohne (volles) Bürgerrecht; 1Saß 
(Verpflichtung zum) Wachdienst auf einer Burg

2Sesse

, f.
auf Donauschiffen: Handschaufel zum Wasserschöpfen

Sessel

, m.
I ein (ggf. gepolstertes, oft kunstvolles) Sitzmöbel für eine Person
  • 1 als Amtsstuhl, Ehrenstuhl, Thron; zu Repräsentationszwecken; meton. das Amt selbst
  • 2 symbolisch für den Rechtsanspruch an einer Immobilie bei Vererbung oder Versteigerung; im Sessel sitzen erbberechtigt sein
  • 3 als Abgabe beim Abzug (II 1) 
  • 4 bei der Enthauptung
II Tragsessel, Sänfte
III Arbeitsplatz eines Gesellen bei einem Handwerksmeister
IV Sitzplatz in einer Synagoge; gleich einer Immobilie erwerb-, beleih-, verpfändbar und hierzu in speziellen Büchern verzeichnet
V Folterstuhl, Hexenstuhl 
Geldsumme, die bei Erwerb eines Kirchenamts, einer Pfründe zu zahlen ist
wie Senator (I) 
vor Gericht: die Tatsachen verdrehender Sachvortrag
(öffentlicher) Schreiber (I od. II), Notar 
jmd., der berufsmäßig mit einem Sessel (II) Personen befördert, Sänftenträger; oft amtl. privilegiert oder in höfischen Diensten

Session

, f.
I Sitz in einer beratenden oder beschließenden Versammlung, formelhaft: Session und Stimme (stimmberechtigte) Vertretung, Mitgliedschaft; auch: Sitzgelegenheit, Stuhl, insb. in einer Kirche
II (verbindliche) Sitzordnung; Rangfolge in einer Versammlung bzw. im Reich
III Sitzung, Versammlung, auch Sitzungsperiode; insb. eines Gerichts oder Rats
wie Sessionsunterschied 
wie Session (II) 
Platz, Rangstellung in einer Session (II) 
die Session (I od. II) betreffende Angelegenheit
(Rechts-)Streitigkeit, Auseinandersetzung um eine Session (I od. II) 
wie Sessionsstreit 
Rangunterscheidung in einer Session (II) 

Seßtag

, m.
Versammlung, Sitzung, Zusammenkunft

Seßtal

, m.
mittlerer, tiefster Teil eines Schiffes, aus dem eingedrungenes Wasser mit einer 2Sesse abgeschöpft wird
im Donauraum: verantwortlicher Schiffsführer, Führer eines Schiffzuges