Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sesselpredigt

Sesselpredigt

, f.

vor Gericht: die Tatsachen verdrehender Sachvortrag
  • das moͤcht des gegentheils sesselpredig nicht verkeren
    1574 Frey,Pract. 547
unter Ausschluss der Schreibform(en):