Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Setzungsgeld

Setzungsgeld

, n.

wie Setzgeld (I)?
  • gesetzte setzungs-gelder aber sollen die buͤrger ohne einige gebuͤhr einzunehmen schuldig seyn, doch daß solche verwaltung allemal unter den vermoͤgsamen umgehe
    1698 CCHolsat. III 1273