Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Sichelbier
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Seutwart?
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Sextarius
Sextern
sexternweise
Sextuplik
Sia
(Siafrau)?
Siama
Sichel
Sichelbier
, n.
Bierreichnis nach Abschluss der Ernte
bdv.:
Erntebier,
Sichelmiete
- der pfarher soll nicht mehr als eine thonne bier, wiewol er es nicht schuldigk, seckelbier geben1581 PrignitzVis. 210
- so sollen auch die beklagten von dem pfarrer zu B. und S., alß jetzigem klägern, kein sichel-bier, und er auch hinwieder von ihnen ein mehres nicht alß das gewöhnliche fodern1664 CöllnKons. 127